rịch|ter|lich 〈Adj.〉 zum Richter u. seinem Amt gehörend, auf ihnen beruhend ● eine \richterliche Entscheidung anrufen; \richterliche Gewalt Judikative; →a. gesetzgebend, vollziehen; \richterliches Gutachten; \richterliches Urteil
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rịch|ter|lich <Adj.>:
die -e Gewalt, Unabhängigkeit;
ohne -e Genehmigung (Genehmigung vonseiten des Richters).
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Universal-Lexikon. 2012.