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richterlich
rịch|ter|lich 〈Adj.〉 zum Richter u. seinem Amt gehörend, auf ihnen beruhend ● eine \richterliche Entscheidung anrufen; \richterliche Gewalt Judikative; →a. gesetzgebend, vollziehen; \richterliches Gutachten; \richterliches Urteil

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rịch|ter|lich <Adj.>:
den Richter (1) betreffend, zu seinem Amt gehörend:
die -e Gewalt, Unabhängigkeit;
ohne -e Genehmigung (Genehmigung vonseiten des Richters).

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rịch|ter|lich <Adj.>: den ↑Richter (1) betreffend, zu seinem Amt gehörend: die -e Gewalt, Unabhängigkeit, Urteilsfähigkeit, Tätigkeit; ohne -e Genehmigung (Genehmigung vonseiten des Richters).

Universal-Lexikon. 2012.