See|manns|heim 〈n. 11〉 Heim zum (vorübergehenden) Aufenthalt von Seeleuten in Häfen
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See|manns|heim, das:
a) soziale Einrichtung in einer Hafenstadt, die bes. den Zweck hat, Seeleuten in der Fremde Unterkunft, soziale Kontakte u. seelsorgerische Betreuung zu bieten;
b) Gebäude, in dem ein Seemannsheim (a) untergebracht ist.
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See|manns|heim, das: a) soziale Einrichtung in einer Hafenstadt, die bes. den Zweck hat, Seeleuten in der Fremde Unterkunft, soziale Kontakte u. seelsorgerische Betreuung zu bieten; b) Gebäude, in dem ein ↑Seemannsheim (a) untergebracht ist.
Universal-Lexikon. 2012.