ụn|ge|sche|hen 〈Adj.〉 nicht geschehen ● ich wollte, ich könnte es \ungeschehen machen
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ụn|ge|sche|hen <Adj.>:
sich nicht ereignet habend:
☆ etw. u. machen (etw. Geschehenes rückgängig machen).
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ụn|ge|sche|hen <Adj.>: in der Wendung etw. u. machen (etw. Geschehenes rückgängig machen): In der Schweiz kann ... das Volk ... einen bereits gefällten Übernahmeentscheid u. machen (Tages Anzeiger 19. 11. 91, 2).
Universal-Lexikon. 2012.