un|ge|schmä|lert 〈a. [′——] Adj.〉 nicht geschmälert, ganz, vollständig ● sein Verdienst, Gewinn soll ihm \ungeschmälert zukommen
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ụn|ge|schmä|lert [auch: …'ʃmɛ:… ] <Adj.> (geh.):
mein -er Dank gilt allen Helfern.
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ụn|ge|schmä|lert [auch: - -'- -] <Adj.> (geh.): in vollem Umfang; uneingeschränkt: mein -er Dank gilt allen Helferinnen und Helfern; Die evangelische Kirche in Deutschland betonte, dass auch ein unheilbar Kranker, der für andere nur noch eine Belastung ist, das -e Recht auf Leben habe (Woche 7. 3. 97, 30); ebenso verblieben ihm seine Bezüge in -er Höhe (NJW 19, 1984, 1095); Rasches Handeln ist geboten, wenn die Chance der Errichtung eines schweizerischen Satellitenrundfunks möglichst u. gewahrt bleiben soll (NZZ 14. 4. 85, 21).
Universal-Lexikon. 2012.