Ver|bụnd|wirt|schaft 〈f. 20; unz.〉
1. Wirtschaftssystem mit Verbundnetz
2. Verbindung mehrerer Unternehmen zu enger Zusammenarbeit
* * *
Ver|bụnd|wirt|schaft, die:
auf ↑ Verbünde (1) gerichtete Wirtschaftsform.
* * *
Verbundwirtschaft,
Zusammenschluss mehrerer Betriebe, der deren rechtliche oder wirtschaftliche Selbstständigkeit aufheben, aber auch nur organisatorische Art sein kann, so z. B. in der europäischen Verbundwirtschaft für Energie, die die unterschiedlichen Spitzenbelastungen im Stromverbrauch ausgleichen soll.
* * *
Ver|bụnd|wirt|schaft, die <o. Pl.>: auf Verbünde (1) gerichtete Wirtschaftsform.
Universal-Lexikon. 2012.