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Vorfahrtsrecht
Vor|fahrts|recht 〈n. 11; unz.〉 das Recht, mit dem Fahrzeug vor den anderen, von rechts od. links kommenden Fahrzeugen über die Kreuzung zu fahren ● das \Vorfahrtsrecht missachten

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Vor|fahrts|recht, das (Verkehrsw.):
1. Vorfahrt (2).
2. die das Vorfahrtsrecht (1) regelnden Vorschriften.

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Vor|fahrts|recht, das (Verkehrsw.): 1. Vorfahrt (2). 2. die das ↑Vorfahrtsrecht (1) regelnden Vorschriften.

Universal-Lexikon. 2012.