che|mi|sche Wạf|fe; Syn.: Chemiewaffe: als Munition oder Spray einsetzbare chem. Verb., die den Gegner kampfunfähig machen soll, indem sie erstickend, lähmend, ätzend, tränen- u. hustenreizend oder phlegmatisierend bzw. verwirrend wirkt (↑ Kampfstoff). In erweitertem Sinn als c. W. zu betrachten sind Nebel u. Rauch erzeugende Stoffe, Brandwaffen u. Entlaubungsmittel.
Universal-Lexikon. 2012.