Akademik

vereinnahmen
in Anspruch nehmen; beschäftigen

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ver|ein|nah|men 〈V. tr.; hat
1. Geld, Beträge, Gewinn \vereinnahmen einnehmen
2. 〈fig.; umg.〉 jmdn. \vereinnahmen ganz für sich beanspruchen, für eigene Zwecke einsetzen

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ver|ein|nah|men <sw. V.; hat (Kaufmannsspr.):
1. einnehmen (1):
Geld, Zinsen, Pacht v.;
Ü die Kinder haben den Besuch ganz für sich vereinnahmt (scherzh.; mit Beschlag belegt).
2. ungerechtfertigterweise für sich beanspruchen [u. zur Erreichung eigener Ziele benutzen]:
die Neonazis versuchen, den Jahrestag der Zerstörung Dresdens [für sich] zu v.;
sie will sich weder von den Linken noch von den Konservativen v. lassen.

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ver|ein|nah|men <sw. V.; hat (Kaufmannsspr.): einnehmen (1): Geld, Zinsen, Pacht v.; ... während Sie in den Folgejahren steuerfreie Ausschüttungen v. können (Saarbr. Zeitung 8./9. 12. 79, 9); Ü die Kinder haben den Besuch ganz für sich vereinnahmt (scherzh.; mit Beschlag belegt); die Angst vor dem Weiblichen - vereinnahmt und aufgefressen oder verführt zu werden (Jaekel, Ghetto 163); Hatte er nicht bisher mit seinen Gedanken ... verfahren, wie ihm beliebte, beiseite fegend, vereinnahmend? (Kronauer, Bogenschütze 380).

Universal-Lexikon. 2012.