Lạnd|gang, der (Seemannsspr.):
1. Freizeit, die von Seeleuten dazu benutzt wird, an Land zu gehen:
L. haben;
die Besatzung ist auf L.
2. (selten) Steg, der dazu dient, von einem Schiff ans Ufer od. auf ein anderes Schiff zu gelangen.
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Universal-Lexikon. 2012.