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Rettungsschuss
Rẹt|tungs|schuss, der:
in der Fügung finaler R. (Polizeiw.; auf einen Täter abgegebener, dessen Tötung bezweckender Schuss zur Rettung einer anderen, von dem Täter bedrohten Person – z. B. bei einer Geiselnahme).

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Rẹt|tungs|schuss: in der Fügung finaler R. (Polizeiw.; Todesschuss, der zur Rettung einer Person - z. B. bei einer Geiselnahme - auf einen Täter abgegeben werden kann).

Universal-Lexikon. 2012.