Über|gangs|heim, das:
vorübergehende Unterkunft, z. B. für Flüchtlinge, Aussiedler, Asylbewerber od. zur Wiedereingliederung von psychisch Kranken ins allgemeine gesellschaftliche Leben.
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Über|gangs|heim, das: vorübergehende Unterkunft für jmdn., der resozialisiert wird.
Universal-Lexikon. 2012.