Akademik

Anbietermacht
Anbietermacht,
 
Wettbewerbspolitik: Möglichkeit für ein Markt beherrschendes Unternehmen, Nachfragern Güter und Dienstleistungen zu Bedingungen zu verkaufen, die für es selbst vorteilhaft, für den Nachfrager nachteilig sind. Beispiel: Ein Hersteller zwingt Händler, ein schlecht verkäufliches Produkt abzunehmen, wenn sie ein begehrtes anderes erhalten wollen (Koppelungsgeschäft).

Universal-Lexikon. 2012.