Begleitbrief
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an|schrei|ben ['anʃrai̮bn̩], schrieb an, angeschrieben <tr.; hat:1. für alle sichtbar auf eine senkrechte Fläche schreiben:
welcher Schüler schreibt den Satz [an die Tafel] an?
Syn.: ↑ schreiben.
2. (eine Geldsumme, die jmd. schuldig bleibt) für die spätere Bezahlung notieren:
schreiben Sie den Betrag bitte an!
3. sich schriftlich (an jmdn., etwas) wenden:
sie hat verschiedene Hotels angeschrieben, aber noch keine Antwort bekommen.
Syn.: schreiben an.
4. ☆ bei jmdm. gut/schlecht angeschrieben sein (ugs.): von jmdm. sehr/nicht geschätzt werden:
seit ihrer etwas abfälligen Bemerkung ist sie beim Chef schlecht angeschrieben.
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ạn||schrei|ben 〈V. tr. 226; hat〉
1. an eine senkrechte Fläche, z. B. Wandtafel, Aushängeschild, schreiben
2. jmdn. \anschreiben
2.1 〈Amtsdt.〉 an jmdn. schreiben
2.2 〈Kart.〉 vermerken, aufschreiben (Punkte, Werte)
● \anschreiben lassen auf die laufende Rechnung setzen lassen, auf Borg kaufen; bei jmdm. gut angeschrieben sein geschätzt werden, beliebt sein
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ạn|schrei|ben <st. V.; hat:
1. an eine für andere sichtbare Stelle schreiben:
Vokabeln [an die Tafel] a.;
an den Hauswänden/an die Hauswände angeschriebene Parolen;
der Name steht dort angeschrieben.
2. (eine Geldsumme, die jmd. schuldig bleibt) für die spätere Bezahlung notieren:
in der Kneipe a. lassen;
☆ bei jmdm. gut, schlecht angeschrieben sein (ugs.; bei jmdm. in gutem/schlechtem Ansehen stehen [u. dadurch leicht/schwer etw. erreichen können]: er ist beim Chef nicht gut angeschrieben).
3. (Amtsspr., Papierdt.) sich schriftlich an jmdn. wenden:
jmdn., eine Behörde, eine Versicherung a.
4. (schweiz.) mit einer Aufschrift versehen; beschriften:
Akten a.
5. schreibend gegen etw. angehen:
der Dichter schrieb gegen die Verzweiflung an.
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Ạn|schrei|ben, das; -s, - (Amtsspr.): [kurzes] Begleitschreiben: die Unterlagen mit einem A. an die zuständige Stelle schicken.
Universal-Lexikon. 2012.