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Übergangsvorschriften
Übergangsvorschriften,
 
Bestimmungen, die bei Erlass eines Gesetzes, einer Rechtsverordnung oder Satzung (auch bei Novellen) die Überleitung vom alten in den neuen Rechtszustand regeln. Wird nicht materielles Recht, sondern Verfahrensrecht geändert, so gilt das neue Recht in der Regel auch für schon anhängige Verfahren.

Universal-Lexikon. 2012.