Akademik

anheim
an|heim [bes. in der frühnhd. Kanzleispr. gebr. verdeutlichende Bildung für ↑heim]: in den Verbindungen jmdm. a. fallen (geh.; als Eigentum zufallen): die Güter der Flüchtlinge fielen dem Staat anheim; einer Sache a. fallen (geh.; einer Sache zum Opfer fallen): der Vergessenheit a. fallen; der Zerstörung, einem Betrug a. fallen; Weil er einfach zu viel erlebt hat, um noch einmal der romantischen Täuschung a. fallen zu können, dass ... (Schreiber, Krise 23); jmdn., etw. jmdm., einer Sache a. geben (geh.; jmdn., etw. jmdm., einer Sache anvertrauen, übergeben): das Kind wird der Obhut der Schwester a. gegeben; sich einer Sache a. geben (geh.; sich einer Sache ganz hingeben, überlassen): sich dem leichten Schaukeln des Bootes a. geben; es war ihm nicht gegeben, gedankenlos sich einer Anziehung a. zu geben (Hesse, Narziß 39); etw. jmdm. einer Sache a. stellen (geh.; jmdm., einer Sache die Entscheidung über etw. überlassen, etw. in jmds. Ermessen stellen): ich stelle das Ihnen, Ihrem Ermessen a.; es bleibt dir a. gestellt, ob du kommen willst oder nicht; Endlich gab er alles auf und stellte alles Gott a. (Th. Mann, Buddenbrooks 450).

Universal-Lexikon. 2012.