Akademik

angeheiratet
an|ge|hei|ra|tet ['angəhai̮ra:tət] <Adj.>:
durch Heirat Mitglied einer Familie geworden:
eine angeheiratete Tante von mir.

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ạn|ge|hei|ra|tet 〈Adj.〉 durch Heirat verbunden ● ein \angeheirateter Vetter von mir

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ạn|ge|hei|ra|tet <Adj.>:
durch Heirat Mitglied einer Familie geworden:
ein -er Onkel;
eine -e Tante;
die -e Verwandtschaft.

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ạn|ge|hei|ra|tet <Adj.>: durch Heirat Mitglied einer Familie geworden: ein -er Onkel; ein -e Cousine; die -e Verwandtschaft; Schwiegersöhne sind oft empfindlicher für Beleidigungen der -en Familie (Hagelstange, Spielball 55).

Universal-Lexikon. 2012.