Ạmts|blatt 〈n. 12u〉 Zeitung, die sich auf die Mitteilung amtl. Verlautbarungen (Gesetze, Verordnungen usw.) beschränkt
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Ạmts|blatt, das:
von kommunalen od. staatlichen Dienststellen herausgegebene Zeitung mit amtlichen Bekanntmachungen u. Mitteilungen.
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Amtsblatt,
behördliches Mitteilungsblatt für amtliche Bekanntmachungen (z. B. das Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften), die teils die Allgemeinheit betreffen und öffentlich bekannt zu machen sind (Bekanntmachung), teils sich auf den internen Dienstbetrieb beziehen. Häufig bedienen sich verschiedene Behörden eines gemeinsamen Amtsblattes (Gemeinsames Ministerialblatt u. Ä.).
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Ạmts|blatt, das: von kommunalen od. staatlichen Dienststellen herausgegebene Zeitung mit amtlichen Bekanntmachungen u. Mitteilungen.
Universal-Lexikon. 2012.