Er|sạtz|re|ser|ve 〈[-və] f. 19; Mil.〉 Diensttaugliche, die aber (z. B. weil überzählig) nicht zum Wehrdienst eingezogen werden
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Ersatzreserve,
Militärwesen: die Gesamtheit der ungedienten Wehrpflichtigen, deren Tauglichkeit und Verfügbarkeit aufgrund der Musterung festgestellt ist.
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Er|sạtz|re|ser|ve, die: Gesamtheit der Wehrpflichtigen, die verfügbar sind, aber [noch] nicht zum Wehrdienst eingezogen werden.
Universal-Lexikon. 2012.