Er|sạtz|zeit 〈f. 20〉 Zeit, die für die soziale Rentenversicherung angerechnet wird, obwohl keine Beiträge gezahlt wurden
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Er|sạtz|zeit, die (Versicherungsw.):
Zeit, in der aus bestimmten Gründen keine Beiträge zur sozialen Rentenversicherung entrichtet werden, die aber als Versicherungszeit angerechnet wird.
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Er|sạtz|zeit, die: Zeit, in der aus bestimmten Gründen keine Beiträge zur sozialen Rentenversicherung entrichtet wurden, die aber als Versicherungszeit angerechnet wird.
Universal-Lexikon. 2012.