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1hạlb|of|fen <Adj.> (Amtsspr.):
a) (von Anstalten, Gefängnissen u. Ä.) den Insassen bedingt freien Ausgang gewährend:
Strafvollzug in einem -en Gefängnis;
b) eine nicht ganztägige Versorgung, Betreuung umfassend:
-e Fürsorge.
halb ọf|fen, 2hạlb|of|fen <Adj.>:
zur Hälfte geöffnet, zugedeckt.
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hạlb|of|fen <Adj.> (Amtsspr.:) a) (von Anstalten, Gefängnissen u. Ä.) den Insassen bedingt freien Ausgang gewährend: Strafvollzug in einem -en Gefängnis; ... überstellte man ihn in das -e Jugendheim von Soundso (Amendt, Sexbuch 223); b) eine nicht ganztägige Versorgung, Betreuung umfassend: -e Fürsorge.
Universal-Lexikon. 2012.