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Halteverbot
Hạl|te|ver|bot 〈n. 11
I 〈unz.〉 Verbot des Haltens (von Kraftfahrzeugen)
II 〈zählb.〉 Bereich, in dem das Halten verboten ist ● hier ist \Halteverbot; sein Auto steht im \Halteverbot

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Hạl|te|ver|bot, das:
1. (Verkehrsw.)
a) Verbot, (als Lenker eines [Kraft]fahrzeugs) innerhalb eines bestimmten Bereichs zu halten:
auf Autobahnen besteht ein allgemeines H.;
das Zeichen bedeutet [absolutes, eingeschränktes] H.;
b) Bereich, in dem Halteverbot (1 a) besteht:
er parkte im [absoluten, eingeschränkten] H.
2. Verbot, ein bestimmtes Tier zu halten:
ein allgemeines H. für Hunde, Greifvögel verhängen.

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Hạl|te|ver|bot, das: 1. (Verkehrsw.) a) Verbot, (als Lenker eines [Kraft]fahrzeugs) innerhalb eines bestimmten Bereichs zu halten: auf Autobahnen besteht ein allgemeines H.; das Zeichen bedeutet [absolutes, eingeschränktes] H.; b) Bereich, in dem ↑Halteverbot (1 a) besteht: er parkte im [absoluten, eingeschränkten] H.; Ich stelle das Auto ins H. (Sobota, Minus-Mann 287). 2. Verbot, ein bestimmtes Tier zu halten: ein allgemeines H. für Hunde, Greifvögel verhängen.

Universal-Lexikon. 2012.