Ju|gend|recht 〈n. 11; unz.〉 alle die Jugend betreffenden rechtl. Bestimmungen
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Ju|gend|recht, das:
1. <o. Pl.> Gesamtheit rechtlicher Regelungen, die der Förderung u. dem Schutz der [benachteiligten, gefährdeten, in ihrer Entwicklung problematischen] Jugendlichen dienen.
2. eines der Rechte, die Jugendlichen zustehen:
die Kinder- u. -e achten.
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Jugendrecht,
die rechtlichen Bestimmungen und Verhältnisse, die die Jugendlichen betreffen. Das Jugendrecht umfasst die Stellung des Kindes in der Familie (elterliche Sorge), das Schulrecht, das Jugendarbeitsrecht und das Jugendschutzrecht (Jugendschutz), das Recht der Kinder- und Jugendhilfe und das Jugendstrafrecht.
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Ju|gend|recht, das <o. Pl.>: Gesamtheit rechtlicher Regelungen, die der Förderung u. dem Schutz der [benachteiligten, gefährdeten, in ihrer Entwicklung gestörten] Jugendlichen dienen.
Universal-Lexikon. 2012.