Ju|gend|werk|hof 〈m. 1u; DDR〉 Heim für schwererziehbare, straffällig gewordene Jugendliche mit der Möglichkeit zur Facharbeiterausbildung
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Ju|gend|werk|hof, der (DDR): staatliches Erziehungsheim für straffällige u. schwer erziehbare Jugendliche (die dort eine berufliche Ausbildung erfahren).
Universal-Lexikon. 2012.