Jus|tie|rer 〈m. 3〉
1. jmd., der etwas justiert, einstellt
2. Münzprüfer
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Jus|tie|rer, der; -s, -:
Fachmann, der beruflich mit dem Justieren von etw. beschäftigt ist.
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Jus|tie|rer, der; -s, -: Fachmann, der beruflich mit dem Justieren von etw. beschäftigt ist.
Universal-Lexikon. 2012.