Lei|chen|schän|dung 〈f. 20〉
1. Verunstalten, Beschädigen von Leichen
2. Begehen sexueller Handlungen an Leichen
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Lei|chen|schän|dung, die:
2. das Vornehmen sexueller Handlungen an einem Leichnam.
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Leichenschändung,
1) im weiteren Sinne das Schänden (die Beschädigung oder Entweihung) einer menschlichen Leiche;
2) im engeren Sinne das Vornehmen sexueller Handlungen an einem menschlichen Leichnam. Beide Formen der Leichenschändung sind strafbare Handlungen.
Siehe auch: Nekrophilie.
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Universal-Lexikon. 2012.