Akademik

Leichenschändung
Lei|chen|schän|dung 〈f. 20
1. Verunstalten, Beschädigen von Leichen
2. Begehen sexueller Handlungen an Leichen

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Lei|chen|schän|dung, die:
1. das Schänden (c) einer Leiche.
2. das Vornehmen sexueller Handlungen an einem Leichnam.

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Leichenschändung,
 
1) im weiteren Sinne das Schänden (die Beschädigung oder Entweihung) einer menschlichen Leiche;
 
2) im engeren Sinne das Vornehmen sexueller Handlungen an einem menschlichen Leichnam. Beide Formen der Leichenschändung sind strafbare Handlungen.
 
Siehe auch: Nekrophilie.

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Lei|chen|schän|dung, die: 1. das Schänden (c) einer Leiche: Ü diese Kritik am Autor bedeutet L. 2. das Vornehmen sexueller Handlungen an einem Leichnam.

Universal-Lexikon. 2012.