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leich|tern <sw. V.; hat [niederd. lichtern] (Seemannsspr.): (ein Seeschiff) mit einem Leichter teilweise entladen: Große Schiffe mussten bisher bei zu geringem Wasserstand geleichtert werden, wenn sie den Hafen anliefen (NNN 25. 2. 88, 6).
Universal-Lexikon. 2012.