Leicht|ge|wicht 〈n. 11; Sp.〉 eine Gewichtsklasse in der Schwerathletik
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Leicht|ge|wicht, das:
1. <o. Pl.> (Schwerathletik) mittlere Körpergewichtsklasse.
2.
a) Sportler der Körpergewichtsklasse Leichtgewicht (1);
b) (ugs. scherzh.) jmd. mit geringem Körpergewicht:
Ü der Abgeordnete gilt als politisches L. (als unbedeutender Politiker).
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Leichtgewicht,
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Leicht|ge|wicht, das: 1. <o. Pl.> (Schwerathletik) mittlere Körpergewichtsklasse. 2. a) Sportler der Körpergewichtsklasse ↑Leichtgewicht (1); b) (ugs. scherzh.) jmd. mit geringem Körpergewicht: dich L. nehme ich auf dem Gepäckträger mit; Ü Trotzdem ist dieser Wettbewerbswagen kein sensationelles L. (auto 7, 1965, 38); der Abgeordnete gilt als politisches L. (als unbedeutender Politiker).
Universal-Lexikon. 2012.