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Leuchtschirm
Leucht|schirm 〈m. 1mit Leuchtstoff versehene Fläche, die beim Auftreffen von Röntgen-, Elektronenstrahlen o. Ä. aufleuchtet

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Leucht|schirm, der (Physik):
mit fluoreszierenden Substanzen beschichtete Auffangfläche, die beim Auftreffen von Elektronenstrahlen u. Röntgenstrahlen aufleuchten.

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I
Leuchtschirm,
 
Mattscheibe.
II
Leuchtschirm,
 
Fluoreszẹnzschirm, Lumineszẹnzschirm, Bildschirm, mit Leuchtstoffen beschichteter Auffangschirm zur Sichtbarmachung von elektromagnetischer oder Korpuskularstrahlung. Farbton und Nachleuchtdauer lassen sich durch geeignete Leuchtstoffe erreichen, z. B. Zinksulfid mit Silberzusätzen (blaue Farbtöne, mittlere Nachleuchtzeiten). Für Schwarzweißbildröhren werden v. a. Zink-Cadmium-Sulfid mit Zusätzen sowie Zinkoxid und Siliciumdioxid mit Manganzusätzen verwendet (geringe bis verschwindende Nachleuchtzeiten). Für Farbbildröhren sind drei Leuchtstoffe erforderlich. Zur Sichtbarmachung von Röntgenstrahlen benutzt man das durch Silberzusätze gelbgrün fluoreszierende Zink-Cadmium-Sulfid.

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Leucht|schirm, der (Physik): mit fluoreszierenden Substanzen beschichtete Auffangfläche, die beim Auftreffen von Elektronenstrahlen u. Röntgenstrahlen aufleuchten.

Universal-Lexikon. 2012.