Liturgie: Das Wort Liturgie wird heute in der Bedeutung „gottesdienstliche Handlungen“ verwendet. Ursprünglich hatte es gar nichts mit Kirche und Religion zu tun. Das Wort kommt von griechisch leiturgos und bedeutete eigentlich „Staatsdiener“ (zu laos „Volk“ + ergon „Werk“).
Im antiken Griechenland war leitourgia der Ausdruck für eine freiwillige, jedoch als moralische Pflicht empfundene Leistung für das Gemeinwesen. Das reichte zum Beispiel von Ausrüstung und Unterhalt eines Kriegsschiffs über Stellung und Einstudierung von Theaterchören bis hin zum befristeten Unterhalt eines Gymnasiums. Bei der Liturgie handelte es sich also im Grunde genommen um eine Art Steuer, von der jeder wohlhabende Bürger genauso betroffen war wie niedergelassene Fremde. Später wurde daraus eine Zwangsleistung, die zum wirtschaftlichen Ruin der oberen Schichten führte, nachdem auch öffentliche Ämter zu Liturgien gemacht worden waren.
Im religiösen Sinn umfasst der Begriff Liturgie heute die Gesamtheit aller offiziellen gottesdienstlichen Handlungen in den christlichen Kirchen, also die katholische Messfeier genauso wie den evangelischen Abendmahlsgottesdienst oder Wort- und Predigtgottesdienste und die Sakramentenspendung. Die Liturgie ist aus dem römischen und dem sogenannten gallikanischen Ritus entstanden. Eine einheitlich verpflichtende Form der Liturgie wurde allerdings erst in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts von den Päpsten Pius V. (1566-1572) und Klemens VIII. (1592-1605) geschaffen. Eine Reform der Liturgie gab es durch das Zweite Vatikanische Konzil 1962-1965.
Universal-Lexikon. 2012.