Lọm|bard|ge|schäft 〈n. 11〉 = Lombard
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Lọm|bard|ge|schäft, das (Bankw.):
von einer Bank mit Lombardkrediten getätigtes Geschäft.
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Lọmbardgeschäft,
ein Kreditgeschäft der Banken, bei dem ein kurzfristiges Darlehen gegen Verpfändung marktgängiger beweglicher Sachen (z. B. Wertpapiere) oder Rechte gewährt wird (Lombard).
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Lọm|bard|ge|schäft, das (Bankw.): von einer Bank mit Lombardkrediten getätigtes Geschäft.
Universal-Lexikon. 2012.