Mạ̈n|gel|rü|ge 〈f. 19; Kaufmannsspr.〉 Klage über schlechte Ware [<Mangel2 + Rüge]
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Mạ̈n|gel|rü|ge, die (Rechtsspr.):
Mitteilung über Mängel an einer gekauften Ware, einer bestellten Arbeit o. Ä.
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Mängelrüge,
Mängelhaftung.
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Mạ̈n|gel|rü|ge, die (Rechtsspr.): Mitteilung über Mängel an einer gekauften Ware, einer bestellten Arbeit o. Ä.
Universal-Lexikon. 2012.