Akademik

nachgeboren
nach|ge|bo|ren 〈Adj.〉
1. als Letzter der Geschwister, (bes.) viele Jahre nach den Geschwistern geboren
2. nach Auflösung der Ehe od. nach dem Tod des Vaters geboren

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nach|ge|bo|ren <Adj.> [mhd. nāchgeborn]:
1. (selten) nach dem Tode des Vaters geboren.
2. [lange] nach dem ersten Kind geboren:
ein -er Sohn.

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nach|ge|bo|ren <Adj.> [mhd. nāchgeborn]: 1. (selten) nach dem Tode des Vaters geboren. 2. [lange] nach dem ersten Kind geboren: ein -er Sohn; Es war Tradition, dass die -en Kinder keine Erbansprüche stellten (Dönhoff, Ostpreußen 187).

Universal-Lexikon. 2012.