Akademik

nachsitzen
nach||sit|zen 〈V. intr. 242; hatin der Schule zur Strafe länger dableiben müssen; Sy nachbleiben (3) ● er musste in der sechsten Stunde \nachsitzen

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nach|sit|zen <unr. V.; hat; südd., österr., schweiz. auch: ist; meist in Verbindung mit »müssen«>:
zur Strafe außerhalb des Unterrichts noch in der Schule bleiben:
er war frech gewesen und musste n.;
Ü nach dem Urteil des Verfassungsgerichts muss das Parlament n. und das Gesetz neu formulieren.

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nach|sit|zen <unr. V.; hat; südd., österr., schweiz. auch: ist>: zur Strafe außerhalb des Unterrichts noch in der Schule bleiben (meist in Verbindung mit „müssen“): er war frech gewesen und musste n.; Zwei Stunden n. und das Diktat immer wieder abschreiben (Kempowski, Immer 39).

Universal-Lexikon. 2012.