Ni|be|lun|gen 〈Pl.〉 Zwergengeschlecht der deutschen Sage u. Besitzer eines Goldschatzes, der, wie auch der Name, auf das Geschlecht des Burgunderkönigs Gunther überging
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Ni|be|lun|gen <Pl.>:
germanisches Sagengeschlecht.
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Nibelungen,
im Nibelungenlied zunächst die ursprünglichen Besitzer eines großen Schatzes (Hort), der von Zwerg Alberich gehütet wird, sowie deren nach König Nibelunc benannte Untertanen, im zweiten Teil des Liedes auch die Burgunden. Der Name Nibelunc ist variantenreich, seit dem 8. Jahrhundert als Personenname häufig belegt; mythischer Ursprung ist für ihn nicht anzunehmen. Die Bezeichnung der Helden mit dem Volksnamen Burgonden ist eine Besonderheit des Nibelungenliedes. Die nordischen Dichtungen nennen sie Gjúkungar (»Abkömmlinge des Gjúki«), später auch Niflungar. Auch in der deutschen Tradition hat der Name Nibelungen die Priorität gegenüber der sekundär eingeführten Bezeichnung Burgonden.
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Ni|be|lun|gen <Pl.>: germanisches Sagengeschlecht.
Universal-Lexikon. 2012.