Nie|mands|land 〈n. 12u; unz.〉
1. Gelände zw. zwei Fronten
2. unbesiedelter Grenzstreifen
3. unerforschtes Land
* * *
Nie|mands|land, das <Pl. …länder>:
2. (selten) unbekanntes, noch unerschlossenes, unbesiedeltes Land.
* * *
Niemandsland,
Völkerrecht: Landgebiet, das zum Staatsgebiet keines Staates gehört (Terra nullius); im allgemeinen Sprachgebrauch auch unbesiedelter Grenzstreifen; Gebiet zwischen zwei Fronten.
* * *
Nie|mands|land, das <o. Pl.>: 1. zwischen zwei Fronten (2 a) gelegenes Land, gelegener Geländestreifen: Spähtrupps ins N. schicken; dass das Sowjetzonenregime ... auch entlang der Berliner Sektorengrenze hinter der Mauer und dem Stacheldraht ein etwa 100 Meter tiefes N. schaffen will (FAZ 26. 9. 61, 1); Ü So blieben jene Verhaltensweisen ... unerforscht als ein N. zwischen den Fronten gegensätzlicher Lehrmeinungen (Lorenz, Verhalten I, 9). 2. (selten) unbekanntes, noch unerschlossenes, unbesiedeltes Land: das N. links und rechts des Amazonas; Ü die ... Unterhaltspflicht für Frauen ist praktisch rechtliches N. geblieben (Spiegel 11, 1981, 108).
Universal-Lexikon. 2012.