Non|va|leur 〈[ nɔ̃valœ:r] m. 6〉
1. entwertetes Wertpapier
2. veraltete, unverkäufliche Ware
[frz., „Wertloses“]
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Non|va|leur [nõva'lø:ɐ̯ ], der; -s, -s [frz. non-valeur, aus: non = nicht, un- u. valeur = Wert]:
1. (Wirtsch.)
a) [fast] wertloses Wertpapier;
b) Investition, die keinen Ertrag abwirft.
2.
er ist und bleibt ein Schwätzer und N.;
b) (bildungsspr. veraltend) etwas Wertloses, Unnützes:
all seine schönen Worte erwiesen sich später als -s.
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Nonvaleur
[nɔ̃va'løːr, französisch\] der, -s/-s, Bezeichnung für wertlos gewordene oder wertlos erscheinende Wertpapiere, im Warenverkehr unverkäufliche oder entwertete Güter.
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Non|va|leur [nõva'lø:ɐ̯], der; -s, -s [frz. non-valeur, aus: non = nicht, un- u. valeur = Wert]: 1. (Wirtsch.) a) [fast] wertloses Wertpapier; b) Investition, die keinen Ertrag abwirft. 2. (bildungsspr. veraltend) a) <Pl. auch -e> (abwertend) unfähiger Mensch; Versager: die Bonner Regierenden sind alle miteinander „Schwätzer, Nichtskönner, -e“ (Spiegel 16, 1975, 4); b) etwas Wertloses, Unnützes: Soll er ... sich auf schöne Worte verlassen, die sich später als -s herausstellen? (MM 30. 11. 68, 22).
Universal-Lexikon. 2012.