Ob|rig|keits|staat 〈m. 23〉 auf monarchischem od. autoritärem Prinzip beruhender Staat
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Ob|rig|keits|staat, der:
absolutistischer, monarchistischer, undemokratisch regierter Staat.
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Obrigkeitsstaat,
gegen Ende des 19. Jahrhunderts aufgekommene, abwertende Bezeichnung für die monarchisch-autoritäre Staatsordnung mit ihren starken bürokratischen Strukturen, in der die staatliche Führung beziehungsweise gesellschaftliche Führungsschicht (»Thron und Altar«) die wesentlichen Entscheidungen selbst trifft und dem Volk die Rolle von Untertanen zugewiesen wird (Gegenbegriff: Volksstaat). Im weiteren Sinn dient Obrigkeitsstaat auch als Bezeichnung für jeden undemokratischen Staat.
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Ob|rig|keits|staat, der: absolutistischer, monarchistischer, undemokratisch regierter Staat.
Universal-Lexikon. 2012.