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be|ein|spru|chen 〈V. tr.; hat; österr.〉 etwas \beeinspruchen gegen etwas Einspruch erheben ● eine politische Entscheidung \beeinspruchen
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be|ein|spru|chen <sw. V.; hat (österr. Rechtsspr.):
Berufung einlegen; gegen etw. Einspruch erheben:
eine Entscheidung, eine Note b.
Universal-Lexikon. 2012.