pa|na|schie|ren 〈V. tr.; hat〉
1. buntstreifig mustern
2. mehrere Kandidaten \panaschieren zugleich wählen
[<frz. panacher „buntmachen, buntstreifig verzieren“]
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pa|na|schie|ren <sw. V.; hat [frz. panacher = mit buntem Muster versehen; (bunt) mischen, eigtl. = mit einem (bunten) Federbusch zieren, zu: panache = Feder-, Helmbusch]:
bei einer Wahl seine Stimme für Kandidaten verschiedener Parteien abgeben.
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Panaschieren
[französisch panacher, eigentlich »buntstreifig machen«], bei der Verhältniswahl die Befugnis des Wählers, Kandidaten verschiedener Wahlvorschläge (Listen) auf seinem Stimmschein zusammenzustellen und zu wählen. Das Panaschieren ist gegenwärtig in Deutschland gesetzlich nur in einigen Ländern (besonders in Baden-Württemberg) bei den Kommunalwahlen vorgesehen.
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Universal-Lexikon. 2012.