Pe|ti|ti|ons|recht 〈n. 11; unz.〉 durch die Verfassung garantiertes Recht, sich mit einem Gesuch an die zuständigen Behörden od. die Volksvertretung zu wenden
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Pe|ti|ti|ons|recht, das <Pl. selten>:
verfassungsmäßiges Recht, sich mit einer Petition unmittelbar an die zuständige Behörde od. an die Volksvertretung zu wenden.
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Petitionsrecht,
Petition.
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Pe|ti|ti|ons|recht, das <Pl. selten>: verfassungsmäßiges Recht, sich mit einer Petition unmittelbar an die zuständige Behörde od. an die Volksvertretung zu wenden.
Universal-Lexikon. 2012.