prä|ten|die|ren 〈V. tr.; hat; geh.〉 fordern, beanspruchen [<frz. prétendre „behaupten, die Absicht haben, streben nach“, angelehnt an lat. praetendere „hervorstrecken“]
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prä|ten|die|ren <sw. V.; hat [frz. prétendre = beanspruchen < mlat. praetendere = verlangen < lat. praetendere = vorschützen] (bildungsspr.):
Anspruch erheben:
auf Bildung p.
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prä|ten|die|ren <sw. V.; hat [frz. prétendre = beanspruchen < mlat. praetendere = verlangen < lat. praetendere = vorschützen]: 1. (bildungsspr.) Anspruch erheben: Ein Kleinbürgertum, das noch auf Bildung prätendierte (Enzensberger, Einzelheiten I, 161); der Verfasser prätendiert ... gar nicht, ein großes Dichtwerk gegeben zu haben (Tucholsky, Werke I, 288). 2. (veraltet) behaupten, vorgeben: ∙ Blankenburg hatte nicht Unrecht, als er prätendierte, du werdest irgendetwas contra rationem riskieren (Hauff, Jud Süß 400).
Universal-Lexikon. 2012.