Quäs|tor 〈m. 23〉
1. 〈im antiken Rom〉 hoher Finanzbeamter
2. 〈an Hochschulen〉 oberster, für die Kasse verantwortlicher Beamter
3. 〈schweiz. a.〉 Kassierer eines Vereins
[<lat. quaestor; zu quaerere „suchen, fragen“]
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Quäs|tor ['kvɛ(:)…], der; -s, …oren:
1. [lat. quaestor, eigtl. = Untersuchungsrichter, zu: quaerere = untersuchen] (im antiken Rom) hoher Finanz- u. Archivbeamter.
2. (schweiz.) Kassierer (eines Vereins).
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Quästor
[lateinisch, zu quaerere, quaestum »untersuchen«] der, -s/...'toren,
1) antikes Rom: lateinisch Quaestor, Abkürzung Quästor, Magistrat. Die Quästoren waren zunächst Untersuchungsrichter der Strafgerichtsbarkeit in Mordfällen (quaestores parricidii), dann von den Konsuln als Gehilfen ernannte, ab 447 v. Chr. wohl vom Volk gewählte Jahresbeamte, die die Staatskasse (Aerarium) verwalteten (quaestores aerarii). Anfangs gab es zwei, ab 421 mit dem Zutritt der Plebejer zu diesem Amt vier, seit 367 v. Chr. acht Quästoren. Wegen der zunehmenden Verwaltungsaufgaben in immer neuen Provinzen wurde die Zahl der Quästoren von Sulla 81/80 v. Chr. auf 20 erhöht, diese gelangten nach Ablauf des Amtsjahres automatisch in den Senat.
2) Hochschulwesen: alte Bezeichnung des obersten Kassenbeamten einer Hochschule und Leiters der Quästur, von der die Hochschulgebühren eingezogen wurden.
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Universal-Lexikon. 2012.