Ra|bu|lịst 〈m. 16; geh.〉 Rechtsverdreher, Haarspalter [zu lat. rabula „mit geläufiger Zunge tobender Sachwalter“; zu rabere „toben“; vielleicht nach dem 1688 erschienenen Buch „Rabulist oder Zungendrescher“; verwandt mit rabiat]
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jmd., der in spitzfindiger, kleinlicher, rechthaberischer Weise argumentiert u. dabei oft den wahren Sachverhalt verdreht.
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Universal-Lexikon. 2012.