rä|dern 〈V. tr.; hat〉 durch das Rad hinrichten, aufs Rad flechten ● ich bin wie gerädert 〈fig.; umg.〉 todmüde, alle Glieder tun mir weh
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(im MA.) einem zum Tode Verurteilten mit einem ↑ 2Rad (4) die Gliedmaßen zerschmettern u. danach seinen Körper in die Speichen des Rades binden; durch das ↑ 2Rad (4) hinrichten.
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Rädern,
Strafe des Rades, bei den Römern, im Spätmittelalter und in der frühen Neuzeit gebräuchlichen Art der Todesstrafe v. a. für Mörder (in Preußen 1811 abgeschafft), bei der dem Verurteilten die Glieder mit dem Rad gebrochen wurden; danach wurde er auf das Rad geflochten und zur Schau gestellt.
R. van Dülmen: Theater des Schreckens (41995).
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Universal-Lexikon. 2012.