rạnd|stän|dig 〈Adj.〉
1. 〈Bot.〉 = marginal
2. 〈Soziol.〉 einer Randgruppe zugehörig
● sie gehört einer \randständigen Gesellschaftsschicht an
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rạnd|stän|dig <Adj.> (Soziol.):
eine Randgruppe betreffend, zu ihr gehörend:
-e Bevölkerungsgruppen.
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randständig,
Botanik: marginal.
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rạnd|stän|dig <Adj.> (Soziol.): eine Randgruppe betreffend, zu ihr gehörend: ... dass etwa 20 000 von ihnen als so genannte Nichtsesshafte in der Bundesrepublik leben und damit ein Fünftel dieser -en Bevölkerungsgruppe ausmachen (Spiegel 14, 1984, 26).
Universal-Lexikon. 2012.