Re|al|akt 〈m. 1〉
1. tatsächliche Handlung
2. 〈österr.〉 gerichtliche Handlung, die ein Grundstück betrifft
* * *
Re|al|akt, der: 1. (Rechtsspr.) rein tatsächliche, nicht rechtsgeschäftliche Handlung, die lediglich auf einen äußeren Erfolg gerichtet ist, an den jedoch vom Gesetz Rechtsfolgen geknüpft sind (z. B. der Erwerb eines Besitzes). 2. (österr. Amtsspr.) gerichtliche Handlung, die ein Grundstück betrifft.
Universal-Lexikon. 2012.