Rẹchts|we|sen 〈n. 14; unz.〉 Gesamtheit der rechtlichen Institutionen u. der von ihnen verantworteten Vorgänge
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Rẹchts|we|sen, das <o. Pl.>:
Gesamtheit des organisierten Rechts.
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Rẹchts|we|sen, das <o. Pl.>: Gesamtheit des organisierten Rechts.
Universal-Lexikon. 2012.