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künst|le|risch ['kʏnstlərɪʃ] <Adj.>:der Kunst (1 a), einem ↑ Künstler (1) gemäß; die Kunst, einen Künstler, das Wesen der Kunst, von Künstlern betreffend:
künstlerische Kraft, Form; der künstlerische Wert dieses Gemäldes ist gering; sie hat die künstlerische Leitung; künstlerische Freiheit (Freiheit des Künstlers, der Künstlerin, von der Realität, von bestimmten Normen abzuweichen); etwas künstlerisch darstellen, gestalten.
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kụ̈nst|le|risch 〈Adj.〉
1. die Kunst betreffend, zu ihr gehörig, auf ihr beruhend, nach ihren Regeln
2. einem Künstler gemäß, entsprechend, wie ein Künstler, schöpferisch
● der \künstlerische Wert eines Buches; etwas \künstlerisch gestalten
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kụ̈nst|le|risch <Adj.>:
der ↑ Kunst (1 a), einem ↑ Künstler (1) gemäß; die Kunst, einen Künstler, das Wesen der Kunst, von Künstlern betreffend:
-e Kraft, Aussage;
eine -e Veranlagung;
um -e Anerkennung ringen;
sie hat die -e Leitung;
-e Freiheit (Freiheit des Künstlers, von der Realität, von bestimmten Normen abzuweichen);
etw. k. darstellen, gestalten.
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kụ̈nst|le|risch <Adj.>: der ↑Kunst (1 a), einem ↑Künstler (1) gemäß; die Kunst, einen Künstler, das Wesen der Kunst, von Künstlern betreffend: -e Kraft, Aussage; eine -e Veranlagung; um -e Anerkennung ringen; sie hat die -e Leitung; Inzwischen bemüht sich ... Adolf Dresen als neuer Schauspieldirektor, dem Theater wieder ein -es Profil und die Zuschauer zurückzugewinnen (NMZ 1, 1984, 8); er träumt davon, eines Tages auch -e Einbände zu machen (NNN 14. 11. 86, 15); -e Freiheit (Freiheit des Künstlers, von der Realität, von bestimmten Normen abzuweichen); -e (über jmds. Befähigung zum Künstler entscheidende) Reifeprüfung; etw. k. darstellen, gestalten.
Universal-Lexikon. 2012.