Rẹt|tungs|boot 〈n. 11〉 kleines, auf Schiffen mitgeführtes Boot zur Rettung Schiffbrüchiger
* * *
Rẹt|tungs|boot, das:
a) (Seew.) größeres Motorboot zur Rettung Schiffbrüchiger;
b) von größeren Schiffen mitgeführtes kleines Boot zur Rettung der Besatzung u. der Fahrgäste in einer Notsituation (bes. beim Sinken des Schiffes).
* * *
Rettungsboot,
von den Klassifikations- und Sicherheitsbehörden zugelassenes Rettungsmittel auf Schiffen, das mittels spezieller Aussetzvorrichtungen (Davit) zu Wasser gelassen wird und mit allen Einrichtungen und Ausrüstungen versehen ist, um Schiffbrüchigen Schutz zu bieten und ein längeres Überleben zu gewährleisten. Gefordert sind u. a. Luftkästen beziehungsweise Schwimmkörper, die auch dem mit Wasser voll geschlagenen Boot ausreichend Auftrieb geben, Antriebsmittel (Riemen, Segel, Motor), fester oder aufrichtbarer Wetterschutz, Notproviant und Erste-Hilfe-Ausrüstung. Sonderformen sind Tankerrettungsboote u. a. vollständig geschlossene, kentersichere Rettungsboote, die oft so an Bord installiert werden, dass sie nach Slippen der Haltevorrichtungen von Gleitbahnen zu Wasser gleiten. Die Zahl der an Bord mitzuführenden Rettungsboote ist behördlich vorgeschrieben.
* * *
Rẹt|tungs|boot, das: a) (Seew.) größeres Motorboot zur Rettung Schiffbrüchiger; b) von größeren Schiffen mitgeführtes kleines Boot zur Rettung der Besatzung u. der Fahrgäste in einer Notsituation (bes. beim Sinken des Schiffes).
Universal-Lexikon. 2012.