Scha|dens|fall 〈m. 1u〉 Eintritt eines Schadens ● im \Schadensfall ist die Versicherung zu benachrichtigen
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Scha|dens|fall, Schadenfall, der (bes. Versicherungsw.):
das Eintreten, Eingetretensein eines ↑ Schadens (3):
der Versicherte hat den S. grob fahrlässig herbeigeführt.
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Scha|dens|fall, Schadenfall, der (bes. Versicherungsw.): das Eintreten, Eingetretensein eines Schadens (3): der Versicherte hat den S. grob fahrlässig herbeigeführt; melden Sie jeden S. unverzüglich der Versicherung; im S. (wenn ein Schaden entsteht) muss die Versicherung zahlen.
Universal-Lexikon. 2012.